Rechtsprechung
   VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 5 K 10.1175   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,69013
VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 5 K 10.1175 (https://dejure.org/2011,69013)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.05.2011 - Au 5 K 10.1175 (https://dejure.org/2011,69013)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - Au 5 K 10.1175 (https://dejure.org/2011,69013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,69013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnungen zur Hundehaltung; Leinenzwang innerorts; Maulkorbzwang bei freiem Auslauf außerhalb bebauter Gebiete; Beißvorfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 5 K 10.1175
    Eine konkrete Gefahr im sicherheitsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann (vgl. BayVGH vom 18.2.2004 BayVBl. 2004, 461; BVerwG vom 3.7.2001 BVerwGE 116, 347).
  • VGH Bayern, 15.03.2005 - 24 BV 04.2755

    Einzelfallanordnungen zur Haltung einer Rottweiler-Hündin, Annahme einer

    Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 5 K 10.1175
    Auch diese können sich möglicherweise nicht so verhalten, wie dies erforderlich wäre, um sicherzustellen, dass sie von der Hündin der Kläger nicht belästigt oder gebissen werden (vgl. BayVGH vom 15.3.2005 Az. 24 BV 04.2755).
  • VGH Bayern, 18.02.2004 - 24 B 03.645

    Negativtest nach der Kampfhundeverordnung; Vom Hund ausgehende konkrete Gefahr;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 5 K 10.1175
    Eine konkrete Gefahr im sicherheitsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann (vgl. BayVGH vom 18.2.2004 BayVBl. 2004, 461; BVerwG vom 3.7.2001 BVerwGE 116, 347).
  • VGH Bayern, 29.08.2001 - 24 ZS 01.1967
    Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 5 K 10.1175
    Das Gericht überprüft lediglich, ob die von der Behörde getroffene Prognoseentscheidung auf Grund des damaligen Kenntnisstandes im Wege einer objektiven ex-ante-Einschätzung so hätte ergehen dürfen (BayVGH vom 29.8.2001 Az. 24 ZS 01.1967).
  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 24 CS 04.3550
    Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 5 K 10.1175
    Die Anordnung eines Leinenzwanges ist auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit regelmäßig geeignet, von größeren Hunden ausgehende Gefahren abzuwehren und nicht unangemessen, da sie im Grunde lediglich ein Verhalten regelt, das ein verantwortungsbewusster Hundehalter von sich aus ohnehin beachten würde (BayVGH vom 31.1.2005 Az. 24 CS 04.3550).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht